Hella Peter, Heilpraktikerin 

Holtenauer Straße 219, 24106 Kiel 

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Hella Peter - Praxis für Osteopathie Kiel

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?

Sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch private Krankenversicherungen erstatten einen Anteil zu osteopathischen Behandlungen. Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme seitens gesetzlicher Krankenkassen sind in meiner Praxis erfüllt. In der Höhe der Erstattung und im Prozedere gibt es aber einige Unterschiede, die ich im Folgenden für Sie zusammenfasse.

Gesetzliche Krankenkassen

Es müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt: Erstens muss ein Arzt die osteopathische Behandlung verordnen. Sie brauchen eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Zweitens muss die Therapie von einem Behandler durchgeführt werden, der eine qualitätsgesicherte Ausbildung nachweisen kann. Akzeptiert werden Osteopathen, die entweder Mitglied eines Verbandes der Osteopathen sind oder eine Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt berechtigt.

Die Abrechnung erfolgt wie bei Privatpatienten. Das heißt, Sie bekommen eine Rechnung, die Sie bezahlen und im Anschluss zusammen mit der ärztlichen Verordnung, bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese erstattet Ihnen einen Anteil der Kosten.

Höhe der Erstattung durch Krankenkassen

Da es sich bei der Kostenbeteiligung der Krankenkasse um eine freiwillige Zusatzleistung handelt, gibt es keinen festen Kostenzuschuss. Die Erstattungshöhe variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse – und zwar teilweise erheblich. Bitte fragen Sie die aktuellen Bedingungen direkt bei Ihrer Kasse nach. Leider ändern einige Kassen ihre Bedingungen ohne unsere Verbände zu informieren, so dass wir nicht immer aktuelle Informationen vorliegen haben. Hier finden sie eine Liste der Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen erstatten: https://bv-osteopathie.de/fuer-therapeuten/kostenerstattung-osteopathie/

Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag nicht ausgeschlossen worden sind. Bitte fragen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung nach, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Auch hier ist es möglich, dass die Kosten nicht zu 100% erstattet werden.

Preise

Osteopathische Behandlung 60 min € 95 – 120

Alle Tarife sind nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker*innen geregelt und so erstellt, dass die größtmögliche Erstattung wahrscheinlich ist. Die Angaben der Behandlungszeiten sind ungefähre Angaben und können +/- 10 Minuten variieren. 

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Hella Peter

0431 – 530 245 20
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